Kurzzeitpflege finden – Die besten Kurzzeitpflegeanbieter im Vergleich

Kurzzeitpflege findenJeder Mensch, ob jung oder alt, kann einmal in die Situation kommen, dass eine Kurzzeitpflege benötigt wird. Die Kurzzeitpflege ist aber auch als Entlastung für Familienangehörige gedacht, die Ihre Lieben zu Hause selbst pflegen. Auf diese Weise ist für jeden die Gewährleistung der Betreuung und für die Angehörigen die Möglichkeit einer Auszeit gegeben. Der Anspruch auf eine 8-wöchige Kurzzeitpflege steht jedem zu, der eine Familienpflege leistet. Außerdem wird diese Pflegeform währen der acht Wochen von den Kassen (Pflege- / Krankenkasse) bezuschusst.

Wo Sie welche Leistungen geltend machen können, wer die Kurzzeitpflege übernehmen kann, welche Anbieter es gibt, welche Kosten auf Sie zukommen und dergleichen mehr. Auch Kundenrezensionen und Meinungen von Betroffenen, werden zu Berichten für Sie zusammengefasst.

Beste Kurzzeitpflege

  • Betreuung vor Ort
    Betreuung vor Ort
  • Geld zurück Garantie
    Geld zurück Garantie
  • Profile mit Bewertungen
    Profile mit Bewertungen
  • Besonderheit
    Besonderheit
TIPP
Betreut.de
  • Betreuung vor Ort
  • Geld zurück Garantie
  • Profile mit Bewertungen
  • Besonderheit
    Erfahrene Pfleger
    Buchbar für wenige Stunden
    Große Auswahl

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege kann zu verschiedenen Ausübungen führen. Sie kann zu einer kurzzeitigen Aufnahme in einer dafür ausgelegten Einrichtung dienen oder auch kurzzeitig bei Ihnen zu Hause und im gewohnten Umfeld der pflegebedürftigen Person stattfinden. Manchmal kann sich die Pflegebedürftigkeit für eine gewisse Zeit stark erhöhen. Auch zeitweilige Ereignisse im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen können sich ergeben, wodurch eine Kurzzeitpflege notwendig geworden ist. So gibt es viele verschiedene Kriterien, um eine Kurzzeitpflege zu beanspruchen. Auch Kombi – Angebote sind in diesem Modell machbar.

Die Dauer einer Kurzzeitpflege

  • Die Dauer einer Kurzzeitpflege ist auf insgesamt 56 Tage im Jahr vorgegeben.
  • Für diese Dauer werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen, wenn eine stationäre Kurzzeitpflege
  • Sie ist kombinierbar mit der sogenannten Verhinderungspflege.

Kurzzeitpflege? Verhinderungspflege?Seniorenbetreuung Hamburg (1)

Der Unterschied zwischen einer Kurzzeitpflege und einer Verhinderungspflege ist im Wesentlichen der Ort, an dem der Pflegebedürftige diese Leistungen empfängt, sowie auch die Art der zu bringenden Pflege. Ebenso wird unterschieden, ob es sich um eine stationäre, häusliche oder mobile Pflege handelt.

Die Kurzzeitpflege:

Eine Kurzzeitpflege ist dann gegeben, wenn der Patient, bzw. die zu pflegende Person, in einer stationären Einrichtung über eine festgesetzte, kurze Dauer gepflegt wird. Zum Beispiel kann die Kurzzeitpflege auch nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen werden.

Durch das Pflegestärkungsgesetz I ist die Aufenthaltsdauer mit der Gewährung auf Kostenübernahme von ehemals 4 Wochen auf derzeit 8 Wochen erhöht worden.

Im Pflegestärkungsgesetz II wird diese Dauer der Kurzzeitpflege Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Pflegeeinrichtung, die die Kurzzeitpflege durchführt, auch dafür zugelassen ist.

Den Anspruch darauf können alle Personen erheben, die nach dem Gesetz pflegebedürftig sind und einen festgestellten Pflegegrad von 2 bis 5 haben.

Die Geltendmachung einer kurzzeitigen Pflege bedeutet auch, dass das halbe Pflegegeld weitergezahlt wird.

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 erhalten Entlastungsleistungen (nach § 45b SGB XI) die auf die Kosten der kurzzeitigen Pflege angerechnet werden.

Zusammensetzung der Kosten:

  • Pflegekosten
  • Unterbringungs- und Verpflegungskosten
  • Kosten für Investitionen

Die Pflegeversicherungen übernehmen pro Jahr einen Maximalbetrag von 1612 €. Eine Aufstockung auf 3224 € ist möglich, wenn die Verhinderungs-Pflegeleistungen nicht vollständig ausgeschöpft und nicht auf eine Kurzzeitpflege angerechnet wurden oder werden sollte.

Die Tagespflege im Detail:

Die Tagespflege ist eine wesentliche Entlastung für die Angehörigen, die Ihre Senioren oder Pflegebedürftigen zu Hause betreuen.

Vorteile einer AltenpflegeAltenpflege München 3

Generell können Sie davon ausgehen, dass die Altenpflege Vorteile bringt. Im Altenheim sind Senioren sowohl in der Langzeit-, als auch in der Kurzzeitpflege zum Teil sehr gut aufgehoben.

Allerdings fühlt man sich in den eigenen vier Wänden und in der gewohnten Umgebung doch noch am wohlsten. Die wenigsten Senioren entscheiden sich freiwillig für ein Pflege- oder Altenheim, wenn sie die Option für die Pflege zu Hause haben.

Die Vorteile in einem Altenpflegeheim:

  • Die Senioren sind nicht allein und unter Gleichgesinnten.
  • Neue Bekanntschaften können geschlossen werden.
  • Altersgerechte und für die Pflegebedürftigkeit angepasste Unterkünfte.
  • Schnelle, medizinische Versorgung kann gewährleistet werden.
  • Für Unterhaltung wird gesorgt. So können Spieleabende oder interne Musikveranstaltungen besucht werden.
  • Die kurze Pflege im Altenpflegeheim darf aber 28 Tage im Jahr nicht überschreiten, wenn sie nur zum Übergang benötigt wird – das ist die sogenannte Übergangspflege.

Im Moment sieht es so aus, dass die Alten-, Pflege- und Seniorenheime etwas in Verruf geraten sind. Aber Sie können davon ausgehen, dass es nur durch ein paar „schwarze Schafe“ so ist.

Die Altenpflege zu Hause:

  • Ambulante Pflegedienste kümmern sich liebevoll und individuell um die Senioren.
  • Die Pflege durch die Familienangehörigen wird durch einen ambulanten Dienst tatkräftig unterstützt und es wird ein bisschen Raum zum Kraft tanken geschaffen.
  • Die Möglichkeit auf eine 24 Stundenpflege ist gegeben.
  • Soweit wie nur möglich wird die Eigenständigkeit der Senioren erhalten.
  • Arztbesuche oder Begleitung zu Konzerten, ins Kino oder Theater und zu anderen Veranstaltungen werden organisiert.
  • Die gewohnte Umgebung bleibt erhalten und es muss nicht zwingend in ein Heim umgezogen werden.
  • Die Pfleger und Pflegerinnen können sich auch die Zeit nehmen die Zeitung oder ein gutes Buch vorzulesen, wenn die Sehkraft der Senioren es nicht mehr zulässt.
  • Individuelle und professionelle Pflege und Pflegeunterstützung zu Hause auch bei Demenz und höheren Pflegegraden.
  • Die Betreuung schließt Hausarbeit, körperliche Pflege und die Freizeitgestaltung mit ein – je nach Bedürftigkeit.
  • Ein großer Teil der Kosten wird von der zuständigen Kasse übernommen.

Wann braucht man eine Kurzzeitpflege für zu Hause?

Zu Hause ist es ja doch immer am schönsten, deswegen wägen mittlerweile viele pflegebedürftige Senioren und ihre Angehörigen das Für und Wider zwischen Altenpflegeheim und der Pflege zu Hause ab.

Allerdings wird die Kurzzeitpflege für zu Hause nur in einigen Fällen genehmigt, da der Standard dafür ist, in ein Pflegeheim zu gehen. Einige Ausnahmen gibt es allerdings.

Bis zum Jahr 2016 musste eine Pflegestufe vorhanden sein. Seitdem können diese Art der Betreuung auch Menschen ohne Pflegestufe in Anspruch nehmen.

Ausnahmen für die Kurzzeitpflege zu Hause:

  • Ein ambulanter Pflegedienst kann beispielsweise angefordert werden, wenn ein Mensch nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht im Stande ist, seinen Alltag wieder zu bewältigen. Diese Maßnahme kann dann zur Überbrückung beantragt werden.
  • Wenn ein Pflegeheimplatz noch nicht frei ist, kann die Pflege für den kurzfristigen Übergang zu Hause stattfinden.
  • Die häufigsten Genehmigungen zur Pflege zu Hause erfolgen, wenn sich der Senior oder die Seniorin weigern in ein Heim umzuziehen. Eine individuelle Regelung muss in diesem Fall zusammen mit dem behandelnden Arzt, der Kranken-, bzw. Pflegegeldkasse getroffen werden.
  • Sehr wichtig ist es, dass die Beantragung bei der zuständigen Kasse früh genug erfolgt, um eine reibungslose und zeitnahe Betreuung zu gewährleisten.

Die sogenannte Übergangspflege

Die Übergangspflege ist eine bestimmte Form der Kurzzeitpflege für Patienten, bei denen kein Pflegegrad oder keine Pflegestufe festgestellt wurde. Die Übergangspflege muss nicht zwingend in einer Einrichtung vollzogen werden. Auch die häusliche oder ambulante Pflege kann hier angeordnet werden.

Sie darf 28 Tage im Jahr nicht überschreiten und ist vorgesehen für Menschen die nach schwerer Krankheit oder einem längeren Krankenhausaufenthalt kurzzeitig in eine Pflegebedürftigkeit fallen. In manchen Fällen reichen diese 4 Wochen nicht aus, dafür gibt es aber Möglichkeiten sich bei der Krankenkasse oder über den Sozialdienst der Pflegeeinrichtung zu erkundigen, ob eine Verlängerung möglich ist.

Bis zum Ende 2015 hatten diese Menschen keine Möglichkeit, diese Art der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können, dies wurde im Januar 2016 geändert.

Wieso ist eine Kurzzeitpflege wichtig?

Wer seine lieben Angehörigen zu Hause pflegt weiß, dass das eine zehrende Angelegenheit sein kann. Irgendwann gerät man an auch selbst an seine Grenzen und braucht etwas Raum, um neue Kraft tanken zu können. Da hilft die Kurzzeitpflege in einem Senioren- oder Pflegeheim, um die Zeit (bis zu 28 Tagen im Jahr) zu überbrücken. Auch hier gilt, wenn es nicht ausreichen sollte, kann die Krankenkasse eine Verlängerung, bis auf 56 Tage im Jahr, genehmigen.

Ebenso können Sie bei einer kurzfristigen Verschlechterung oder bei einer Pflegebedürftigkeit, die plötzlich auftreten kann, die Hilfe der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Damit verbessert sich die allgemeine Pflegesituation enorm und Sie können in aller ruhe über weitere Schritt – falls notwendig – nachdenken.
Um die durchgehende Pflege zu gewährleisten, ist die Kurzzeitpflege die beste Alternative, um die Notwendigkeit zu erkennen und ggf. langfristige Möglichkeiten zu erwägen oder zu veranlassen.

Kann man eine Kurzzeitpflege online finden?

Ja und zwar ganz einfach und bequem bei Betreut.de

Innerhalb dieses Internetportals können Sie wählen, ob Sie eine Unterstützung

  • Sofort
  • Diese Woche
  • Diesen Monat

benötigen oder, ob Sie sich noch unsicher sind, ob eine Kurzzeitpflege überhaupt notwendig ist oder wird und wenn ja, in welcher form sie stattfinden soll. Sie melden sich kostenlos an und können auswählen. Stöbern und informieren Sie sich einfach.

Diese Plattform wird von berufserfahrenen Betreuerinnen und Betreuern in der Lang- und Kurzzeitpflege, Häusliche Pflegedienste2sowie auch von Kranken- und Altenpflegerinnen und -helfern genutzt, um ihren Beruf weiter auszuüben. Manchmal ergibt sich keine Festanstellung für Pflegerinnen und Pfleger, dann ist diese Form der Arbeitssuche am besten, um eine Anstellung auf privater Basis zu bekommen. Sie haben dann den Vorteil, dass Sie vorab die Aufgaben und die Ausbildung / Berufserfahrung der jeweiligen Person lesen können. Ihre Entscheidung ist somit leichter gemacht.

Was kostet eine Kurzzeitpflege?

Wie es der Name schon sagt ist eine Kurzzeitpflege nur für eine bestimmte Zeit gedacht. Die normalerweise vorgeschriebenen 28 Tage – in einigen Fällen kann die Zeit auf 56 Tage (was genau 8 Kalenderwochen sind) angehoben werden – im Jahre dürfen nicht überschritten werden, da sonst eine andere Form der Pflege abgerechnet werden muss.

Die Kurzzeitpflege soll den pflegenden Familienangehörigen helfen, sodass auch sie einmal Urlaub machen und abschalten können. Oder bei Situationen, dass sie selbst krank werden und als Pflegeperson ausfallen, ist es eine gute und wichtige Möglichkeit den Pflegeturnus nicht unterbrechen zu müssen.

Genauso gibt es eine festgelegte Kostenregelung für eine Kurzzeitpflege.

Für 8 Wochen Kurzzeitpflege steht jeder pflegebedürftigen Person, ab dem Pflegegrad 2, der Betrag von 1612 € zur Verfügung.

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist auch, dass die Person, die die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchte, mindestens schon 2 Jahre Vorversicherungszeit hatte und ein entsprechender Pflegegrad festgestellt wurde.  (Das heißt – vor Beantragung einer Kurzzeitpflege muss diejenige Person schon 2 Jahre in die Pflegeversicherung einbezahlt haben).

Der Betrag von 1612 € deckt nur gewisse Leistungen in der Kurzzeitpflege ab:

  • Notwendige Pflegeaufwendungen, wie
    Pflegepersonal, Materialien usw.
  • Das Stellen notwendiger Medikamente, Verbandsmaterialien und medizinischer Behandlungen.
  • Eine gewisse soziale Betreuung, worunter die Freizeitgestaltung und Unterhaltung gezählt wird.

Tabellarisches Beispiel:

Herr Müller, Meier, Schulze wird, nach einem langen Krankenhausaufenthalt, kurzzeitig pflegebedürftig und möchte die Übergangs-, bzw. Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Es wurden von der Krankenkasse 28 Tage genehmigt.
Welche Kosten kommen in diesem Fall auf diesen Herrn zu?

(Berechnung = Stand 2017)

 

 

Leistungen

 

 

Genehmigte Tage

 

Preis / einzeln €

Preis / gesamt €

 

Kosten für Pflege

28 70,-

1960,-

 

Abzüglich der Krankenkassenerstattung

28

1612,-

 

Private Zuzahlung der Pflegekosten

28

348,-

 

Nichtbezahlte Kosten durch die Krankenkasse

28 Versorgung / Fahrkosten Abhängig von der jeweiligen Einrichtung
 

Zimmer u. Verpflegung
(Hotelkosten)

28 22,-

616,-

 

Investitionskosten

28 20,-

560,-

 

Gesamtkosten der Kurzzeitpflege

28

1524,-

Welche Kosten muss ich selbst bezahlen?

Die Kosten für Hygieneartikel und Bekleidung, sowie auch der Versorgung und der Transporte nach Hause und wieder zurück in die Einrichtung, müssen in jedem Fall, also auch, bzw. gerade bei der Kurzzeitpflege, selbst getragen und organisiert werden. Damit Sie sich über die Kosten orientieren können, haben die meisten Einrichtungen Preistabellen über die Mahlzeiten.

Sind Pflegebedürftige nicht selbst in der Lage die Zusatzkosten aufzubringen, kann ein Vorsprechen beim zuständigen Sozialamt bei der Kurzzeitpflege finanzielle Entlastung bringen.

Während des Aufenthalts zur Kurzzeitpflege wird den Pflegebedürftigen nur zur Hälfte ausbezahlt. Die weiteren Leistungen zur häuslichen Pflege, ruhen während dieser Zeit und werden erst nach Beendigung der stationären Kurzzeitpflege wieder aufgenommen.

Wichtig wäre noch zu wissen, dass die Kosten der Kurzzeitpflege mit ungebrauchten Leistungen aus der Verhinderungs- / Ersatzpflege auf das doppelte aufgestockt werden können, was den Betrag dieser Leistungen dann natürlich verringert. Allerdings verlängert sich damit nicht automatisch der Aufenthalt der stationären Kurzzeitpflege.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Pflege WG und Pflegeheim, nicht nur in der Kurzzeitpflege?

Das Pflegeheim gilt als stationäre Einrichtung.

Es wird eine rundum Betreuung, auch im medizinischen Bereich, angeboten.

Die Kosten für die Miete des Zimmers, in dem Sie allein oder mit anderen Personen für diese Zeit wohnen, wird direkt an die Einrichtung gezahlt.

In der Pflege WG

  • Ist eine ambulante Wohnsituation / betreutes Wohnen.
  • Sie ist mit einer eigenen Wohnung vergleichbar.
  • Die Miete wird nicht an eine Einrichtung, sondern an den Vermieter bezahlt.
  • Sie können sich selbst entscheiden, welcher ambulanter Pflegedienst Sie in welcher Pflegeform betreuen soll.
  • Die Eigenständigkeit der Bewohner bleit größtenteils erhalten.

Darf ich den Pflegedienst wechseln?Seniorenhilfe 2

Grundsätzlich ja.

Sie schließen mit dem Pflegedienst, der Sie ambulant zu Hause betreut, einen Vertrag. In diesem werden die Kündigungsfristen, sowie alle anderen Formalitäten festgehalten.

Stimmt die Chemie nicht oder die Arbeitsweise der Person, die Sie zu Ihrer Kurzzeitpflege zu Hause angestellt haben, gibt es die Möglichkeit an den Dienstleister heranzutreten, über den Sie die Pflegerin oder den Pfleger vermittelt bekommen haben.

Formulieren Sie Ihre Kündigung schriftlich und senden Sie diese per Einschreiben an den Pflegedienst. Oder, geben Sie sie persönlich ab, zu Ihrer eigenen Gewissheit, dass es die richtige Stelle erreicht.

Gibt es die Möglichkeit in einem Pflegeheim auf Probe zu wohnen?

Das kommt auf die jeweilige Einrichtung an.

Manche Einrichtung bieten, in der Hoffnung den Patienten zur Kurzzeitpflege zu bekommen, eine Art Probewohnen an.

Bei einigen Pflegeheimen kann es sogar kostenlos angeboten werden.

Viele Heime rechnen dies als Kurzzeitpflege ab und bekommen es von der Kasse bezahlt.

Andere Pflegeheime sind nur auf Langzeitpflege eingestellt und bieten weder ein Wohnen auf Probe, noch die Kurzzeitpflege

Wie ist die Kurzzeitpflege per Rechtsgrundlage geregelt?

Der § 42 – XI. SGB regelt die Rechtsgrundlage.

Gibt es in der Kurzzeitpflege zwischen den Pflegegraden Unterschiede?

  • Grundsätzlich nein.
  • Ab einem Pflegegrad 2 bis 5 wird ein Betrag von 1612 € berechnet.
  • Bei einem Übertrag des Anspruches auf Verhinderungspflege 3224 €.
  • Bei der Kurzzeitpflege gibt es keine finanzielle Staffelung, wie beispielsweise bei der stationären Vollzeitpflege.

Wo kann ich eine kurzzeitige Pflege / Betreuung in Anspruch nehmen?

Dafür gibt es extra Einrichtungen, die von den jeweiligen Pflegekassen zugelassen sein müssen.

In einigen Fällen kann sie auch im eigenen zu Hause genehmigt werden.24 Stunden Seniorenpflege (3)

Fazit

Die Regelung der Kurzzeitpflege kann eine entscheidende Entlastung für pflegende Angehörige sein oder immens zur Verbesserung des Zustandes für einen kurzfristig pflegebedürftigen Menschen beitragen.

Die Kurzzeitpflege wird Anteilig von der zuständigen Kasse übernommen, die restlichen Beträge muss der Patient selbst tragen. Ist der Patient dazu nicht in der Lage, kann das Sozialamt unter Umständen die offenen Beträge übernehmen.

Alles in Allem ist es eine gute Möglichkeit, um sich – als Patient – helfen und, als pflegender Angehöriger, unter die Arme greifen zu lassen, um wieder neue Kraft tanken zu können.
Dieses Modell trifft nicht nur für Senioren, sondern auch für junge, pflegebedürftige Menschen zu.

Beiträge

  1. Private Pflege zu Hause
  2. Häusliche Pflegedienste
  3. Vermittlung Pflegekräfte
  4. Seniorenhilfe
  5. Seniorenservice
  6. 24 Stunden Seniorenpflege
  7. Seniorenbetreuung Hamburg
  8. Altenpflege München