Wo darf man ein Hoverboard fahren – Ratgeber

Wo ist das Hoverboard fahren erlaubtAuch wenn das Hoverboard Spaß macht und sehr reizvoll für Jung und Alt ist, darf man nicht vergessen, dass es gesetzliche Bestimmungen darüber gibt, wo man das Hoverboard in Betrieb nehmen darf.

Denn nicht überall ist seine Nutzung erlaubt, was zu Bußgeldern führen kann, wenn man die gesetzlichen Regeln in diesem Fall nicht beachten sollte.

Wo ist das Hoverboard fahren erlaubt?

Auch wenn viele sich das wünschen, ist es keineswegs erlaubt mit einem Hoverboard überall herumzufahren. Es kann im Gegenteil zu Bußgeldern und sogar Punkten in Flensburg kommen, wenn man das Hoverboard an Stellen nutzt, welche ausdrücklich verboten worden sind.

Per Definition handelt es sich bei einem Hoverboard um ein freischwebendes Skateboard, das Geschwindigkeiten zwischen 10 und  20 km/h aufweisen kann. Nun ist es wichtig zu wissen, dass bei allen Fahrzeugen mit einer Geschwindigkeit über 6 km/h eine Zulassung benötigt wird, bevor man damit am Straßenverkehr teilnehmen darf. Allerdings gibt es solche Zulassungen noch nicht für Hoverboard. Dementsprechend darf das Hoverboard nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Hinzu kommt, dass es bei einem Hoverboard keine Lenkstange gibt, welche für viele Fahrzeuge im Straßenverkehr vorgeschrieben worden ist. Auch auf öffentlichen Gehwegen ist das Fahren des Hoverboardes nicht gestattet. Wer also sein Hoverboard fahren möchte, darf dies nur auf privaten Geländen oder eventuell auch noch in der freien Natur tun.

Welche Strafen drohen, wenn man das Hoverboard im Straßenverkehr nutzt?

Man sollte die Strafen hierbei nicht unterschätzen, wenn man sich über die Gesetzte hinweg setzt und hofft nicht erwischt zu werden. Denn alleine die Nutzung des Hoverboardes im Straßenverkehr kann ein Bußgeld bis zu 70 Euro nach sich ziehen. Hierbei ist auch der Faktor entscheidend, dass man ein Hoverboard weder zulassen lassen noch versichern kann. Man muss also für alle Schäden, welche bei der Nutzung entstehen auch selbst aufkommen. Je nach Ermessen kann es sogar dazu kommen, dass man einen Punkt in der Kartei in Flensburg erhalten wird, obwohl man für den Betrieb des Hoverboards keinen Führerschein benötigt.

Regeln beim Hoverboard fahren

Zusammenfassend sind folgende Regeln zu berücksichtigen:

  • Schäden, welche beim Hoverboard fahren entstehen, müssen selbst getragen oder von der Privathaftpflicht übernommen werden
  • das Fahren des Hoverboardes auf öffentlichen Straßen ist nicht gestattet
  • Missachtungen der Regeln können zu Bußgeldern oder Punkten in Flensburg führen
  • das Hoverboard darf ausschließlich auf Privatgeländen zum Einsatz kommen

Fazit

Hoverboard fahren macht viel Freude und kann zu einem schönen Hobby werden. Damit diese aber nicht von negativen Ereignissen überschattet wird, sollte man genau die Regeln beachten, welche für das Hoverboard fahren vorgeschrieben worden sin. Dies betrifft vor allem den Faktor, dass das Hoverboard fahren im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt, sondern ausdrücklich verboten worden ist. Selbst wenn man über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt, ist diese nicht verpflichtet für Schäden die durch das Hoverboard verursacht worden sind, aufzukommen. Die gilt gleichermaßen für Personen und Sachschäden. Deshalb sollte man beim Betrieb des Hoverboards achtsam sein, damit dies nicht zu einem teuren Vergnügen werden wird.