P-Konto kündigen

P-Konto kündigenSobald man das Problem hat, das man Schulden hat, dann muss man sich überlegen wie es einem möglich sein wird, sein bestehendes Leben bestreiten zu können, obwohl man diese Lasten hat. Denn wer lange Schulden hat, ohne mit den Gläubigern etwas auszuhandeln, bei dem kann es dazu kommen, dass eine gerichtliche durchgesetzte Konto oder Lohnpfändung möglich gemacht wird. Eine der Möglichkeiten die einem nun noch zur Verfügung stehen ist die Einrichtung eines P-kontos. Dabei wird es eine gestattet über einen Freibetrag zu verfügen, der seit dem 01. Juli 2019 1.178,59 Euro beträgt. Damit kann man dann seine Lebensunterhaltungskosten wie Miete, Strom oder Einkäufe auch dann weiterhin tragen, wenn eine Kontopfändung vorliegend ist.

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Das P-Konto kann man bei vielen Banken jederzeit eröffnen, wenn man den Bankberater aufsucht oder auch einen schriftlichen Antrag einsendet. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass ein bereits bestehendes Girokonto mit den entsprechenden Anträgen einfach in ein P-Konto umgewandelt werden kann.

Hat man nun aber seine Schulden alle bezahlt, dann kann es auch sein, dass man wieder über ein normales Girokonto verfügen möchte. In diesem Fall kommt dann eine Kündigung des P-Kontos zustande, die auf verschiedenen Wegen durchgeführt werden kann.

Wie kann ich mein P-Konto kündigen?

Versicherung KündigenGenauso wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass man ein P-Konto einrichten darf , wurde es auch gesetzlich geregelt, dass man dieses wieder kündigen darf. Dabei sollte man wissen, dass das P-Konto nur als Erweiterung eines Girokontos gesehen werden kann. Dieser Zusatz kann durchaus aufgehoben werden, sobald man seine Schulden getilgt hat und keine weiteren Kontopfändungen mehr befürchten muss. Dies wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes auch bestätigt. Es besteht nun die Möglichkeit das Pfändungsschutzkonto ganz zu kündigen oder auch eine Umwandelung in ein Girokonto durchführen zu lassen.

Das ist abhängig davon, ob man sein Konto auch weiterhin bei der jeweiligen Bank führen möchte. Um eine ordnungsgemäße Kündigung durchführen zu können, sollte man allerdings einige wichtiges Aspekte nicht außer Acht lassen, damit die Kündigung auch wirklich wirksam wird.

Per Mail P-Konto kündigen

Kündigung per E-MailDer Weg einer Kündigung des P-Kontos durch eine E-Mail wäre sicher die einfachste Möglichkeit. Allerdings kann es hierbei zu Schwierigkeiten kommen, da viele Banken diese Form der Kündigung nicht akzeptieren. Für eine ordentliche Kündigung ist die handschriftliche Unterschrift des Kontoinhabers erforderlich, welche in einer normalen E-Mail nicht gegeben wäre. So kann man die Kündigung zwar durch eine Mail durchführen, darf sich aber nicht sicher sein, dass diese dann auch tatsächlich umgesetzt werden wird.

Mit der Post

Wer das P-Konto wirklich richtig kündigen möchte, sollte auf den schriftlichen Weg zurückgreifen. Hierbei ist es vor allem wichtig, dass man in dem Schreiben klar angibt, das sich dieses auf die Kündigung des bestehenden P-Kontos bezieht. Dieses Schreiben muss man dann zur Post bringen und per Einschreiben an die entsprechende Bank weitersenden.

Dabei besteht auch die Option, dass man innerhalb des Schreibens erwähnen kann, dass man gerne das Konto in ein reguläres Girokonto zurückwandeln möchte, um weiterhin als Kunde bei der entsprechenden Bank bleiben zu können.

Durch persönlichen Besuch bei der Bank

Eine andere Möglichkeit zu einer ordentlichen Kündigung, wäre der direkte Besuch bei der Bank. Dafür muss man nur einen Termin bei dem entsprechenden Bankberater vereinbaren. Im Vorfeld setzt man die Kündigung auch schriftlich auf und nimmt dieses Schreiben dann mit zur Bank. Dann ist eine Kündigung vor Ort möglich, bei der man dann auch die Zustimmung der Bank direkt schriftlich erhält und alle notwendigen Unterlagen sofort mitnehmen kann. An dieser Stelle muss man wissen, dass die Kündigung eines P-Kontos durchaus einen Monat dauern kann. Das bedeutet erst nach einem Monat erfolgt eine Umwandelung in ein Girokonto oder die Kündigung wird wirksam.

Kann man trotz bestehender Pfändungen auch ein P-Konto kündigen?

Kostenloses KündigungsformularSollte man eine bestehende Kontopfändung vorliegen haben, sieht die Sachlage ein wenig anders aus. Damit ein und dieselbe Person nicht von mehreren Freibeträgen profitieren kann ist es gesetzlich vorschrieben, das jede Person nur über ein einziges P-Konto verfügen darf. Sollte man nun eine bestehende Pfändung haben und das P-Konto bei einer Bank kündigen, muss man berücksichtigen, dass es einem nicht möglich sein wird, ein neues P-Konto bei einer anderen Bank eröffnen zu können. Diese darf die Einrichtung an dieser Stelle verweigern. Es gibt aber einen Weg um das dennoch durchführen zu können.

Sind die alte und die neue Bank über ihr Vorhanden informiert und damit einverstanden, können sie ihr Geld bei der alten Bank abheben und bei der neuen Bank einzahlen. Die alte Bank wird die Gläubiger aber über den Wechsel informieren, weshalb sie auch dann nur noch über ihren Freibetrag verfügen können.

Fazit

Genauso leicht wie es ist ein P-Konto einrichten zu können, so einfach kann man dieses auch kündigen, wenn man sich an den schriftlichen Weg eines Briefes hält, welchen man per Einschreiben an die jeweilige Bank sendet. Kündigungen per Mail hingegen werden von den meisten Banken nicht akzeptiert. Ebenso kann man sein P-Konto auch direkt bei der Bank und dem entsprechenden Bankberater vor Ort kündigen. Wer sich dazu entscheidet ein P-Konto kündigen zu wollen, sollte aber darauf achten, dass es niemanden gestattet ist zwei P-Konten führen zu können. Deshalb wird eine neue Bank die Einrichtung eines zweiten P-Kontos verweigern, wodurch man für mögliche Gläubiger wieder pfändbar wird.

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