Viele Menschen, welche mit Schulden belastet sind, suchen nach einem Ausweg um ihren Lebensunterhalt gestalten zu können, selbst wenn Konto-oder Gehaltspfändungen vorliegend sind. Eine dieser Optionen ist die Nutzung eines Pfändungsschutzkontos. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass man seit dem 01.Juli 2019 einen geschützten Freibetrag von 1.1.78,59 Euro erhalten kann, der nicht gepfändet werden darf, damit es einem auch weiterhin möglich sein wird, die Miete zu zahlen und die lebensnotwendigen Einkäufe tätigen zu können. Ist man alleinerziehend oder hat Kinder dann erhöht sich dieser Betrag noch einmal.
Bei einem Pfändungsschutzkonto eröffnet man entweder ein neues Konto oder ein bereits bestehendes Girokonto wird einfach in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt. Dies geschieht durch einen direkten Bankbesuch oder auch einen entsprechenden Antrag, welchen man der Bank schriftlich zukommen lässt.
Wie kann ich mein Pfändungsschutzkonto kündigen?
Sobald eine bestehende Pfändung aufgehoben wird, hat man die Möglichkeit das Pfändungsschutzkonto auch wieder in ein normales Girokonto umwandeln zu lassen. Dies ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes gesetzlich festgelegt worden. Denn das Pfändungsschutzkonto stellt nur eine Erweiterung eines Girokontos dar. Somit kann man das Pfändungsschutzkonto auch wieder in ein Girokonto umwandeln lassen oder es sogar kündigen. Hierzu gibt es einige Möglichkeiten und einige Aspekte die man im Vorfeld beachten muss.
Per Mail Pfändungsschutzkonto kündigen
Mit der Post
Der richtige Weg ein Pfändungsschutzkonto zu kündigen ist und bleibt der Postweg. Hierzu setzt man ein entsprechendes Schreiben auf, welches sich eindeutig auf die Kündigung des Pfändungsschutzkontos bezieht. Dann sendet man dieses auch per Einschreiben an die entsprechende Bankfiliale. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass man die Bank darum bittet das bestehende Konto direkt wieder in ein reguläres Girokonto umzuwandeln. Dies ist dann der Fall, wenn man auch weiterhin bei der Bank als Kunde bleiben möchte.
Persönlich beim Bankberater
Eine andere Möglichkeit wäre die, dass man einen Termin mit dem jeweiligen Bankberater vereinbart und diesen dann aufsucht um das Pfändungsschutzkonto persönlich vor Ort zu kündigen. Auch in diesem Fall sollte man die Kündigung vorher schriftlich aufsetzen um mit zu dem Termin nehmen.
Kann man ein Pfändungsschutzkonto auch dann kündigen, wenn eine Pfändung vorliegt?
Etwas problematischer ist die Kündigung, wenn man eine bestehende Kontopfändung hat. Denn dann ist es nicht einfach so möglich, dass man sein Konto kündigt um ein neues bei einer anderen Bank eröffnen zu können. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jede Person nur über ein einziges Pfändungsschutzkonto verfügen darf. Damit möchte man verhindern, dass die gleiche Person Profit aus mehreren Freibeträgen von verschiedenen Konten ziehen kann. Sollte man nun ein Pfändungsschutzkonto trotz bestehender Pfändung kündigen, dann ist es wichtig zu wissen, dass die neue Bank die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos verweigern darf.
Erklären sich aber die neue und die alte Bank einverstanden, dann ist es möglich sich den Freibetrag auszahlen zu lassen und diesen auf dem neuen Konto einzuzahlen. Hierbei ist zu beachten, dass man auch dann nur über den Freibetrag verfügen kann, während der Rest den Gläubigern gehören wird.
Fazit
Die Kündigung eines Pfändungsschutzkontos ist durchaus möglich. Dabei kann durch die Bank auch einfach eine Umwandelung in ein normales Girokonto erfolgen, wenn man dies möchte Hierbei ist ein Zeitraum von einem Monat einzurechnen, bis die Umwandelung erfolgt ist.