Häusliche Pflegedienste

Betreuung Beitragsbild (2)„Einen alten Baum verpflanzt man nicht…“

Dieses Sprichwort kennt bestimmt jeder, aber erst im Renten- oder Seniorenalter weiß man, was es zu bedeuten hat. Vor allem, wenn Sie pflege- und hilfebedürftig werden, Ihre Angehörigen aber keine Zeit haben, sich Ihrer anzunehmen. In der Regel bleibt dann nur noch das Pflege- oder Seniorenheim, aber das sind eben nicht die eigenen vier Wände.

Es gibt aber eine gute Alternative und zwar häusliche Pflegedienste. So bleiben Ihre Lieben zu Hause und können, je nach Pflegegrad, die professionelle Hilfe und Betreuung bekommen, die notwendig ist. Häusliche Pflegedienste kümmern sich zum Beispiel um die Rundum-Versorgung in medizinischer, hauswirtschaftlicher und pflegerischer Hinsicht.

Was ist der häusliche Pflegedienst?Häusliche Pflegedienste

Der häusliche Pflegedienst, auch ambulanter Pflegedienst genannt, betreut Ihre pflegebedürftigen Angehörigen in ihrem gewohnten Umfeld, nämlich zu Hause. Die Mitarbeiter des häuslichen Pflegedienstes können sich mehrere Tage in der Woche oder auch mehrmals am Tag oder auch in der Nacht um Ihre Angehörigen kümmern. Im Rahmen des häuslichen Pflegedienstes werden vielfältige Leistungen angeboten und speziell auf den Schweregrad der Pflege ausgerichtet.

So werden beispielsweise in der Behandlungspflege folgende Dienste vom häuslichen Pflegedienst angeboten:

Grundpflege der Senioren, wie:

  • Duschen / Waschen / Frisieren
  • Hilfe beim Aufstehen / zu Bett gehen
  • Hilfe beim Ankleiden
  • Verabreichen von Medikamenten
  • auch das Verabreichen von Essen

Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich:

  • Essen zubereiten
  • Wohnung reinigen
  • Einkaufen
Außerdem werden Pflegeberatungen / -schulungen angeboten, um Ihnen mehr Informationen über den Pflegegrad und wie Sie mit Ihrem Angehörigen umgehen oder kleinere Pflegedienste selbst übernehmen können, angeboten.

Gibt es sowas, wie den häuslichen Pflegedienst?

Abgesehen von der 24 Stunden Seniorenpflege gibt es natürlich die häuslichen Pflegedienste die, über ganz Deutschland verteilt, Ihren hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen die Hilfe und Pflege gewährleisten können die benötigt wird, um die Senioren würdevoll zu unterstützen.

Außer der individuellen Pflege, die von der Schwere des Pflegegrades abhängig gemacht wird, gibt es auch Häusliche Pflegedienste2Dienste, die zum Beispiel ehrenamtlich zur Entlastung der für Sie, bei der Pflege Ihrer  Angehörigen bereitgestellt werden können. Auskunft darüber erhalten Sie in Ihrer Gemeindeverwaltung oder Ihrem Bürgerbüro, das für Ihre Gemeinde zuständig ist.

Außerdem gibt es auch Mahlzeitendienste, die Ihnen bei der richtigen Ernährung Ihrer pflege- oder betreuungsbedürftigen Senioren, behilflich sind. Die Mahlzeiten können täglich frisch oder tiefgefroren für die ganze Woche geliefert werden. Dabei richtet sich dieser Dienst auch nach den Bedürfnissen und ggf. Erkrankungen, die eine spezielle Ernährung bedürfen. Es werden mittlerweile auch immer mehr Alltagsbetreuer oder Alltagshelfer angeboten, die den Angehörigen, falls Sie die Pflege selbst übernommen haben, bei der Bewältigung unterstützend unter die Arme greifen.

Häusliche Pflegedienste

Häusliche Pflegedienste sind ausgebildete Fachkräfte, die zu einem großen Teil auch aus Osteuropa, wie beispielsweise Polen, kommen können. Sie werden sicherlich im Internet fündig und können unter vielen Angeboten das für Sie ansprechendste heraussuchen. Die Kontaktaufnahme zu dem von Ihnen ausgesuchten, häuslichen Pflegedienst erfolgt dann relativ einfach, per Email oder per Telefon.

Auch, wenn Sie noch keinen Pflegegrad für sich oder Ihren bedürftigen Angehörigen ermitteln lassen haben, vielleicht sogar nicht in die Pflegestufenregelung fallen, können Sie einen häuslichen Pflegedienst für die ambulante Vollzeit- oder Kurzzeitpflege beauftragen. Sie übernehmen dann auch die Kosten.
Haben Sie schon einen Antrag auf einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung gestellt? Dann können Sie sich, nach der Anerkennung und Feststellung des jeweiligen Grades, die Kosten erstatten lassen.

Die Kosten für häusliche Pflegedienste

Die Kosten für einen häuslichen Pflegedienst stellen sich aus mehreren Kriterien zusammen.
Entscheiden Sie sich für einen häuslichen Pflegedienst, wird Ihnen zunächst ein Pflegevertrag und eine Kostenzusammenstellung über die Leistungen vorgelegt, die Sie vorab festgelegt haben. Darunter zählen die hauswirtschaftliche Versorgung und die Grundpflege. Die ambulante Krankenpflege, die auch im Rahmen eines häuslichen Pflegedienstes erfolgen kann, wird grundsätzlich mit der Krankenversicherung abgerechnet und zu 100% übernommen.

Wesentliche Bausteine der Kostenzusammenstellung und des Vertrages sind u.a.:

  • Die Höhe der Gesamtkosten, in denen eine Wegepauschale enthalten ist.
  • Welche Anteile als Sachleistungen von der Pflegekasse bezahlt werden.
  • Der Betrag, der Ihnen bei Nichtausschöpfung von Sachleistungen von der Pflegekasse (Pflegegeld) ausbezahlt wird.
  • Sowie auch Ihr eigener Anteil, der momentan bei 3% liegt, inklusive der Investitionskosten

Investitionskosten:

Das sind Kosten, die für die Instandsetzung, Herstellen und Anschaffen von Gebäuden und den damit verbundenen, technischen Anlagen verwendet werden. Diese entstehen dem Träger der Pflegeeinrichtung, sowie auch den ambulanten, häuslichen Pflegediensten.

Kostenübernahme und Zuzahlungen der Pflegekassen bei der Inanspruchnahme von häuslichen Pflegediensten. Diese Kosten können nicht pauschalisiert werden, da sie sich von Pflegestufen und Pflegegrad abhängig machen.

Beispiele:

  • Die Pflegestufe 0 kann trotzdem einen Pflegegrad von 2 enthalten. Somit bekämen Sie dann ein Pflegegeld von
    316 € und einen Sachleistungen in Höhe von 689 €.
  • Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen (oder Ihnen selbst) ist der Pflegegrad 2 innerhalb der Pflegestufe I bescheinigt und festgestellt worden. Dann haben Sie Anspruch auf
    316 € Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Höhe von 689 €.
  • Bei dem Pflegegrad 3 innerhalb der Pflegestufe I und II ist Ihr Pflegegeldanspruch jetzt bei
    545 € und die Sachleistungen bei 1298 €.
  • Bei einem Härtefall in der Pflegestufe III mit dem Pflegegrad 5 (mit und ohne eingeschränkte Alterskompetenz), bekommen Sie, seit 2017, als Pflegegeld
    901 € und die Sachleistungen in Höhe von 1995 €.
Häusliche Pflegedienste 3

Fazit:

Mit einem häuslichen Pflegedienst erfahren Sie immense Unterstützung in der Bewältigung der Pflege. Sie werden entlastet und Ihr Angehöriger, Ihre Angehörige oder sogar Sie selbst bekommen die professionelle Hilfe von Fachkräften, die bei Ihnen zu Hause oder in den vier Wänden des hilfe- und betreuungsbedürftigen Menschen geleistet wird.

Ohne, dass Sie sich Gedanken darüber machen müssen, wie Sie es alleine stemmen können, wird die Pflege von ausgebildeten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erledigt. Voraussetzung ist natürlich ein gegenseitiges Vertrauen und eine Einstufung zu einem Pflegegrad.

Sehr hilfreich sind die häuslichen Pflegedienste natürlich auch, wenn es sich nur um eine Kurzzeitpflege handelt, weil Sie krank sind und sich nicht um die Reinigung und die Einkäufe in dieser Zeit kümmern können. Das Angebot ist groß, sodass Sie eine riesige Auswahl an Vermittlungen von häuslichen Pflegediensten haben.

Die Arbeit wird gewissenhaft erledigt und sollten doch einmal Zweifel aufkommen an der Person oder, dass das die Chemie nicht passt, kann getauscht werden.

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